- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
- ausländische Fahrzeugdokumente mit Angabe der EG-Typengenehmigungsnummer
- ggf. Kopien der genannten Dokumente oder andere Unterlagen, die einen Abgleich der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ermöglichen
Wenn der Antragsteller nicht in der StädteRegion Aachen wohnhaft/ansässig ist, ist der Standort des Fahrzeuges in der StädteRegion Aachen anhand eines Kaufvertrages, einer Rechnung oder der Fahrzeugpapiere glaubhaft zu machen
Bei einem Fahrzeug ohne Hauptuntersuchung dürfen nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist, oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden.
Über weitere Einschränkungen informiert Sie das Straßenverkehrsamt!