Zulassungsdienst Nordeifel - Wir lassen ihr Auto zu

Kurzzeitkennzeichen Checkliste

Für Probe– und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen können Sie für maximal 5 Tage ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt bekommen. Wir benötigen folgende Unterlagen:

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  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht
  • Nachweis, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist, z.B.:

    - Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief

    - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein

    - EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)

    - ausländische Fahrzeugdokumente mit Angabe der EG-Typengenehmigungsnummer

    - ggf. Kopien der genannten Dokumente oder andere Unterlagen, die einen Abgleich der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ermöglichen

Wenn der Antragsteller nicht in der StädteRegion Aachen wohnhaft/ansässig ist, ist der Standort des Fahrzeuges in der StädteRegion Aachen anhand eines Kaufvertrages, einer Rechnung oder der Fahrzeugpapiere glaubhaft zu machen

  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Nummer)
  • Auftrag Privatkunden

Hinweis

Bei einem Fahrzeug ohne Hauptuntersuchung dürfen nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeuges zuständig ist, oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden.

Über weitere Einschränkungen informiert Sie das Straßenverkehrsamt!


So erreichen Sie uns:

02472800010

E-Mail: info@jansen-kell.de

Laufenstr. 67, 52156 Monschau